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Arbeitsamt

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Frauenfeld

Die Anmeldung zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern erfolgt direkt beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum).

Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich persönlich beim RAV angemeldet haben.
Melden Sie sich noch während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit, beim für Sie zuständigen RAV.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen müssen.

Stellensuchende Personen können sich neu online Anmelden http://www.job-room.ch/aav
oder wie bisher persönlich beim zuständigen RAV erscheinen.

Zum Anmeldetermin  nehmen Sie bitte für das RAV folgende Formulare mit:

  • Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (komplett ausgefüllt und unterschrieben). Das Antragsformular steht auch online zur Verfügung > Link Formulare.
  • Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
  • Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen (auch für die Zeit während der Kündigungsfrist oder vor der Anmeldung)

Kopien von:

  • Kündigungsschreiben und Arbeitsvertrag
  • Aufenthaltsbewilligung und bei CH Bürgern Identitätskarte
  • Arztzeugnisse (falls vorhanden)

Bitte laden Sie nach der Anmeldung folgende Dokumente auf www.arbeit.swiss über Job-Room im eService hoch, oder bringen Sie diese in Papierform mit:

  • vollständige Bewerbungsunterlagen inkl. Musterbewerbungsschreiben

Die Formulare Antrag auf Arbeitslosenentschädigung, Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen können auf der Internetseite www.arbeit.swiss auch elektronisch heruntergeladen werden.

RAV Thurgau
Regionalstelle Frauenfeld
Thundorferstr. 37
8510 Frauenfeld

Tel.: 058 345 55 20
Fax: 058 345 55 21
E-Mail

RAV Thurgau
Amt für Arbeit und Wirtschaft Arbeitslos 
Amt für Arbeit und Wirtschaft
Arbeit Swiss

Stellenmeldepflicht ab dem 01.07.2018

Ab dem 1. Juli 2018 gilt in der Schweiz die Stellenmeldepflicht. Offene Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosenquote von über acht Prozent müssen ab diesem Zeitpunkt dem RAV gemeldet werden.

Das zentrale Instrument zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht ist das Webportal www.arbeit.swiss. Hier finden Sie die Liste mit den jeweils von der Stellenmeldepflicht betroffenen Berufsarten sowie die zugeordneten Berufsbezeichnungen. Falls Sie betroffen sind, melden Sie Ihre offene Stellen dem zuständigen RAV – einfach und schnell online über arbeit.swiss.

Haben Sie noch Fragen zur Stellenmeldepflicht?
Für weitere Auskünfte steht Ihnen nebst arbeit.swiss die Infoline des RAV Thurgau zur Verfügung: 058 345 55 20

Check Up - Prüfen Sie, ob Ihre Stelle meldepflichtig ist

Link Check-Up


Amt für Wirtschaft und Arbeit

Amt für Wirtschaft und Arbeit
Promenadenstrasse 8
8510 Frauenfeld

E-Mail
Amt für Wirtschaft und Arbeit

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