KESB Kinder- und Erwachsenen-Schutzbehörde
KESB - Kindes- und Erwachsenen-Schutzbehörde
Aufgrund des auf Bundesebene revidierten Vormundschaftsrechts haben die Kantone bis zum 1. Januar 2013 neue KESB zu schaffen. Sie sind für zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Vormundschaft, Beistandschaft, Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge und Obhut, Adoption und ähnliches mehr zuständig. Mit den KESB sollen fachlich kompetente und interdisziplinär zusammengesetzte Behörden mit richterlicher Unabhängigkeit geschaffen werden. Gemäss Entscheid des Grossen Rates wird pro Bezirk eine Kindes- und Erwachsenschutzbehörde eingesetzt.
Sekretariat Bezirk Frauenfeld
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Frauenfeld
Schönenhofstrasse 19
Postfach 2185
8502 Frauenfeld
Tel.: 058 345 73 00
E-Mail
Link KESB Frauenfeld
Soziale Dienste Untersee & Rhein
Berufsbeistandschaft
Soziale Dienste Untersee & Rhein
Berufsbeistandschaft
Im Feldbach 2
Postfach 15
8266 Steckborn
Tel.: 058 346 20 50
E-Mail
Meldepflicht für Tagespflegeverhältnisse
Die Pflegekinderverordnung des Bundesrates (PAVO) sieht eine Meldepflicht für die Tagespflege vor.
Zuständig
Departement für Justiz und Sicherheit
Generalsekretariat
Pflegekinder- und Heimaufsicht
Ringstrasse 17
8510 Frauenfeld