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KESB Kinder- und Erwachsenen-Schutzbehörde

KESB - Kindes- und Erwachsenen-Schutzbehörde

Aufgrund des auf Bundesebene revidierten Vormundschaftsrechts haben die Kantone bis zum 1. Januar 2013 neue KESB zu schaffen. Sie sind für zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Vormundschaft, Beistandschaft, Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge und Obhut, Adoption und ähnliches mehr zuständig. Mit den KESB sollen fachlich kompetente und interdisziplinär zusammengesetzte Behörden mit richterlicher Unabhängigkeit geschaffen werden. Gemäss Entscheid des Grossen Rates wird pro Bezirk eine Kindes- und Erwachsenschutzbehörde eingesetzt. 

Sekretariat Bezirk Frauenfeld

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Frauenfeld
Schönenhofstrasse 19
Postfach 2185
8502 Frauenfeld

Tel.: 058 345 73 00
E-Mail
Link KESB Frauenfeld


Soziale Dienste Untersee & Rhein
Berufsbeistandschaft 

Soziale Dienste Untersee & Rhein
Berufsbeistandschaft
Im Feldbach 2
Postfach 15
8266 Steckborn

Tel.: 058 346 20 50
E-Mail


Meldepflicht für Tagespflegeverhältnisse

Die Pflegekinderverordnung des Bundesrates (PAVO) sieht eine Meldepflicht für die Tagespflege vor. 

Zuständig

Departement für Justiz und Sicherheit

Generalsekretariat
Pflegekinder- und Heimaufsicht
Ringstrasse 17
8510 Frauenfeld

Tel.: 058 345 73 60
Fax 058 345 73 61
E-Mail
Link DJS