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Meldung Mieterwechsel

Einzug / Wegzug / Umzug innerhalb einer Liegenschaft

Gestützt auf § 8 des Gesetzes über das Einwohnerregister sowie das Kantonale Register des Kantons Thurgau (ErG) haben Vermieter, Logisgeber und Liegenschaftenverwaltungenden Einwohnerdiensten den Ein- und Auszug von Mietern bzw. Logisnehmern zu melden (sog. Drittmeldepflicht). Diese Meldung muss innerhalb 14 Tagen entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen. Verletzungen der Melde-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten können mit Busse geahndet werden. 

Das Formular Meldung Mieterwechsel  kann direkt im Online Schalter unter Einwohnerdienste ausgefüllt und verschickt werden. Frühzeitige Infos über einen Mieterwechsel erleichtern auch das rechtzeitige Ablesen des Stromzählers.​​​​​​​

Link Meldeformular