Identitätskarte
Identitätskarte
Identitätskarten müssen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste bestellt werden. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich.
Minderjährige müssen von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden. Ist es nicht beiden Elternteilen möglich persönlich zu erscheinen, wird die ausgefüllte Einwilligungserklärung mit den Unterschriften von beiden sorgeberechtigten Elternteilen benötigt. Zusätzlich zur unterschriebenen Einwilligungserklärung ist eine Kopie eines gültigen Ausweises einzureichen.
Auch bei umfassender Beistandschaft (ehemals Vormundschaft) ist die Einwilligungserklärung mit einer Ausweiskopie einzureichen.
Bei unverheirateten/getrenntlebenden/geschiedenen Eltern ist ebenfalls die Einwilligungserklärung mit einer Ausweiskopie sowie zusätzlich der Nachweis der elterlichen Sorge einzureichen.
(Brauchen Sie eine neue Identitätskarte im Kombiangebot mit einem neuen Pass siehe Stichwort "Pass".)
Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Aktuelles Passfoto (Merkmale siehe Fotomustertafel)
- Alte IDK (falls vorhanden)
- Verlustanzeige der Polizei (falls IDK verloren gegangen ist)
- Vorlage Einwilligungserklärung ID-Anträge Kinder und Beistand [pdf, 348 KB]
Fotomustertafel_fuer_Pass_und_IDK [pdf, 1.5 MB]
Gültigkeitsdauer
| Kinder u. Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 5 Jahre gültig |
| ab 18. Altersjahr | 10 Jahre gültig |
Kosten
| Kinder u. Jugendliche | CHF 35.00 |
| Erwachsene (ab 18. Altersjahr) | CHF 70.00 |
Unterschrift
-
Kinder müssen bereits mit 7 Jahren selber unterschreiben