Heimatausweis
Wer sich vorübergehend in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitzgemeinde aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis. Voraussetzung für den Wochenaufenthalt ist die regelmässige und wöchentliche Rückkehr an den Ort der Niederlassung (Wohnsitzgemeinde).
Der Heimatausweis kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle, per Telefon 052 646 10 00 oder über den Online Schalter bestellt werden. Personen mit Heimatausweis müssen sich bei der Einwohnerkontrolle des Aufenthaltsortes persönlich anmelden, beim Wegzug wieder abmelden sowie den abgelaufenen Heimatausweis bei der Wohnsitzgemeinde abgeben.