Beglaubigungen
Beglaubigung von Unterschriften
Unterschriften können durch die Gemeindekanzlei beglaubigt werden.
Unterschriften werden vom Gemeindeschreiber, dem Gemeindepräsidenten oder seinem Stellvertreter beglaubigt.
Eine telefonische Anmeldung ist von Vorteil, Telefon 052 646 10 00. Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich vorsprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, IDK, Ausländerausweis) auszuweisen.
Pro beglaubigte Unterschrift wird eine Gebühr von Fr. 5.00 erhoben.
Beglaubigung von Kopien
Gerne erstellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einwohnerkontrolle für Sie eine Kopie eines uns vorgelegten Original-Dokumentes und bestätigen die Übereinstimmung der Kopie mit dem Origial.
Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden! Bringen Sie daher nur Original-Dokumente mit.