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Hunde

Vorschriften zur Hundehaltung

Ausbildungsanforderungen für Hundehalter

Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass, wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung einen Kurs über anerkannte Hundeerziehung besuchen muss.

Gemäss § 1b Abs. 1 des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG; RB 641.2) muss, wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs. Der Hundehalter hat den Besuch des Hundeerziehungskurses auf Aufforderung der Gemeinde oder des Veterinäramtes nachzuweisen (§7a Abs. 1 und 2 der Hundeverordnung [HundeV]).

Die Kurse fördern u.a. die Sicherung des Wesens der Hunde, deren Gewöhnung an die Umwelt und insbesondere an andere Menschen und Artgenossen und stärkt die Mensch-Hunde-Beziehung. Durch eine geeignete Gewöhnung an die Umwelt und eine gute Bindung zu ihren Halterinnen und Halter, können auch Vorfälle vermieden werden, welche durch Unsicherheit bzw. Überforderung des Hundes geschehen können.

Alle Halter von neu angeschafften Hunden,  müssen auf Verlangen innerhalb eines Jahres nach Erwerb des Hundes einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.

Leitenpflicht im Wald und am Waldrand (1. April bis 31. Juli)

Die gesetzliche Leinenpflicht* vom 1. April – 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht. Verantwortungsvolle Hundehalterinnen und Hundehalter halten sich daran. Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann. Leinenpflicht für Hunde im Wald u Waldrand TG Flyer [pdf, 827 KB]  Link Link Leinenpflicht Kanton Thurgau

Kennzeichnung und Registrierung

Seit 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden und in der Datenbank der AMICUS (vormals ANIS AG) registriert sein. Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet aber ebenfalls registriert werden. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt der AMICUS.

Bewilligungsverfahren für potenziell gefährliche Hunde

Gemäss § 3a des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG; RB 641.2) benötigt, wer einen potentiell gefährlichen Hund oder einen Hund aus einer Kreuzung mit einem potentiell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, eine kantonale Bewilligung.

Betreffend Bewilligungsverfahren für potenziell gefährliche Hunde wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Kantons Thurgau

Merkblatt Bewilligungspflichtige Hunderassen und einzureichende Unterlagen [pdf, 29 KB]

Meldepflicht an die Gemeinde und an die AMICUS (vormals ANIS AG)

Wie bis anhin sind die Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen. Sie können uns die Meldung per Telefon 052 646 10 00, per E-Mail oder via Online Schalter "Meldeformular- Hunde" mitteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der AMICUS, Telefon 0848 777 100 oder per E-Mail info@amicus.ch zu melden.

Amicus_Prozessübersicht Hundehalter Amicus Prozess Hundehalter [pdf, 298 KB]

Amicus Informationen für Hundebesitzer Amicus Flyer für Hundehalter [pdf, 303 KB]

Amicus Handbuch für Hundehalter Handbuch Hundehalter ab 2017 [pdf, 644 KB]

Amicus Anwenderfilm für Hundehalter Link Amicus

Für Ihren Tierarztbesuch brauchen Sie zwingend Ihre Amicus-Personen-ID. Sie können Ihre Daten von Anis AG übernehmen, falls Sie Ersthundehalter sind, melden Sie sich bitte bei der Gemeinde zwecks Registrierung.

Hundesteuer

Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden ist für alle Hunde ab dem 5. Monat pro Kalenderjahr eine Hundesteuer zu entrichten. Wird ein Hund im Laufe des Jahres angeschafft oder erreicht er in diesem das Alter von fünf Monaten, bemisst die Steuer nach Quartalen, ein angebrochenes Quartal wird als volles gezählt. Eine Steuerrückerstattung erfolgt nicht (§ 14). Die Hundesteuer ist bis Ende April des Kalenderjahres zu entrichten.

Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunden

Die Hundesteuer beträgt für Preis
einen Hund Fr.   80.00
jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 150.00

Hundeerziehungskurse

Der Gemeinderat unterstützt die HundehalterInnen, welche sich der Hundeerziehung widmen. Hundehalter die im Kalenderjahr einen Hundeerziehungskurs absolvieren, erhalten nach der Abgabe der Erziehungskurs-Bestätigung eine Rückvergütung von Fr. 40.-, keine Vergütung für den obligatorischen Hundeerziehungskurs gem. den Vorschriften )*. Die Kursbestätigung 2025 ist bis spätestens am 19. Dezember 2025 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Es werden keine Vergütungen im Voraus gemacht, zu spät eingereichte Bestätigungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Mikrochip-Lesegerät

 Die Gemeinde Basadingen-Schlattingen ist im Besitz eines Mikrochip-Lesegerätes für die AMICUS-Daten bei gechipten Hunden und Katzen.

Robidog-Behälter / Säckli

Melden Sie bitte umgehend dem Gemeindearbeiter  unter Tel. 052 646 10 10 oder Natel 079 353 58 31, wenn keine Robidog-Säckli mehr vorhanden sind. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung am Robidog! Durch falsches Abreissen fällt die Hundesäcklirolle in den Behälter zurück und so können keine Hundesäckli mehr herausgefischt bzw. abgerissen werden.
Anleitung Robidog Benutzung und Robidog-Exkrementenbeseitigung Anleitung_Robi-Dog_Benutzung  [PDF]

Robidog App

Die Dog Toiletts - Robidog-App

Ein Muss für jeden Hundehalter und jede Gemeinde. Mit diesem App bietet Robidog erstmals die Möglichkeit an, kostenlos die nächste Hundetoilette bzw. den nächsten Beutelspender, im Umkreis von 5 km, schnell, einfach und auf kürzestem Weg zu finden. Gefundene Robidogs können auch hinzu gefügt, mit Bildern erfasst werden, ebenso kann man einen Standort korrigieren. Unter nachfolgendem Link kann man das iOS App oder Android App herunter laden. www.robidog.com/app/.

Links

Rechtsgrundlagen

open positions