Navigieren in Basadingen-Schlattingen

Soziale Dienste (Fürsorgeamt)

Das Fürsorgeamt Basadingen-Schlattingen ist bei den Sozialen Diensten Untersee & Rhein in Diessenhofen integriert.

Soziale Dienste Untersee & Rhein
Postfach 6
Schlattingerstrasse 6
8253 Diessenhofen

Termine nach Voranmeldung
Tel.: 052 646 26 10
E-Mail

Öffnungszeiten

Wochentag

von

bis

Montag

08.30 - 11.30 Uhr

13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag

 

13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch

08.30 - 11.30 Uhr

13.30 - 16.00 Uhr

Donnerstag

 

13.30 - 16.00 Uhr

Freitag

08.00 - 11.30 Uhr

 


Fürsorgeamt / Soziale Dienste - Dienstleistungen

Sozialberatung

Jeder Einwohner der Gemeinde Basadingen-Schlattingen kann die Sozialberatung in Anspruch nehmen. Die Beratung ist unentgeltlich. In der persönlichen Beratung werden anstehende Probleme besprochen:
Soziale Dienste Untersee & Rhein, Postfach 6, Schlattingerstrasse 6, 8253 Diessenhofen, Tel. 052 646 26 10, nach Voranmeldung.

Das Sozialamt / Fürsorgeamt  / Soziale Dienstunterstützt Sie hauptsächlich bei:

  • Budgetfragen
  • Fragen betreffend Sozialversicherungen (AHV / IV , Ergänzungsleistung)
  • Eintritte / Übertritte in Heime

Sozialhilfe

Gemäss Sozialhilfegesetz haben Personen, die unter dem sozialen Existenzminimum leben, Anrecht auf finanzielle Leistungen. Anspruch auf finanzielle Hilfe besteht, wenn die eigenen Mittel oder andere finanzielle Hilfen wie zum Beispiel Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien, Unterstützung durch Familienmitglieder fehlen oder nicht genügen. Schulden werden in der Regel nicht berücksichtigt. Massgebend für die Berechnung des Existenzminimums sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Leistungen der Sozialhilfe werden aus Steuergeldern finanziert und sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig.


Alimentenhilfe

Alimentenbevorschussung 

Gemäss Sozialhilfegesetz des Kantons Thurgau haben Inhaberinnen und Inhaber der elterlichen Sorge Anspruch auf Bevorschussung der Kinderalimente, wenn diese der Unterhaltspflichtige oder die Unterhaltspflichtige nicht rechtzeitig und / oder unregelmässig ausrichtet. Die Voraussetzung zur Bevorschussung ist ein vollstreckbarer Unterhaltstitel (rechtskräftiges Gerichtsurteil oder behördlich genehmigter Unterhaltsvertrag) und die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht.

Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach der Einkommen und Vermögen des / der Anspruchsberechtigten sowie dessen Ehe- oder Konkubinatspartner. Die Berechnung ist in der kantonalen Gesetzgebung festgelegt. Rückwirkend werden keine Kinderalimente bevorschusst.

Alimenteninkasso

Gemäss Art. 290 ZBG besteht ein Anspruch auf unentgeltliche Inkassohilfe, wenn der Vater oder die Mutter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

Die Dienstleistung des Inkassos wird in der Politischen Gemeinde Basadingen-Schlattingen durch das Sozialamt angeboten. Es ist zu beachten, dass lediglich die Dienstleistung kostenlos ist. Allfällige Gebühren und Gerichtskosten müssen vom Gläubiger im Voraus sichergestellt werden.


Soziale Dienste Untersee & Rhein

Berufsbeistandschaft

Postfach 15
8266 Steckborn
Tel.: 052 646 26 30
E-Mail 


Asylwesen

Gestützt auf Art. 28 AsylG können Bund und Kanton den Gemeinden Asylbewerber zuweisen. Die Gemeinden haben nach Zuteilung durch den Kanton eine bestimmte Anzahl Asylbewerber unterzubringen. Die anfallenden Kosten werden von Bund und Kanton übernommen.


Links

open positions