Vormundschaftsbehörden
Revision Vormundschaftsrecht
Das Vormundschaftswesen erhält 2013 landesweit neue, einheitliche Strukturen. Die Kantone haben sogenannte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zu schaffen. Die KESB löst am 1. Januar 2013 die heutige Vormundschaftsbehörde ab. Sie wird jene Instanz sein, die konkrete Massnahmen anordnet. Im Thurgau wird pro Bezirk eine KESB gebildet und vom Kanton finanziert. Als Standorte sind Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Sirnach und Weinfelden ausgewählt worden.
Die zweite neue Institution ist die Berufsbeistandschaft. Sie ersetzt die bisherige Amtsvormundschaft und wird jene Instanz sein, welche die von der KESB verfügten Massnahmen umsetzt. Für die Organisation der Berufsbeistandschaften sind die Politischen Gemeinden zuständig. Wir haben zusammen mit den Gemeinden der Region Untersee und Rhein die Berufsbeistandschaft Thurgau Nord-West gegründet. Die neue Behörde mit Sitz in Steckborn wird ihre Arbeit, respektive die bestehenden Mandate, per 1. Januar 2013 übernehmen.
KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Frauenfeld
Lic. iur. Olivia Trepp
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
(KESB) Frauenfeld
Schönenhofstr. 19
Postfach 180
8501 Frauenfeld
Tel.: 058 345 73 00
E-Mail
Berufsbeistand Thurgau Nordwest SDUR
Berufsbeistand Thurgau Nordwest SDUR
Hild Christian
im Feldbach 2
Postfach 15
8266 Steckborn
Tel.:058 346 20 51
E-Mail