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Ausländische Arbeitnehmer / Ausländerwesen / Besuchsaufenthalt

Ausländerwesen


BAG: Informationen für Reisende Quarantänepflicht für Einreisende
SEM: Aktuelles > Einreisebeschränkungen Covid19
Migrationsamt Thurgau: Aufenthalt

Gesundheitsamt Thurgau
Rückreise aus Risikoländern

Quarantänepflicht für Reisende aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko. Die Schweiz hat die Einreisebestimmungen der aktuellen epidemiologischen Lage angepasst. Ab Montag, 6. Juli 2020, müssen alle Personen, die aus gewissen Gebieten einreisen, für 10 Tage in Quarantäne. Die Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko ist innerhalb von 2 Tagen nach der Einreise dem Domizil Kanton zu melden. Das entsprechende Online-Meldeformular für Personen mit einer Domiziladresse im Kanton Thurgau.


Ausländische Arbeitnehmer

Unter 90 Tagen:
Link  Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit
Benutzerhandbuch Meldeverfahren_Benutzerhandbuch_2021 [pdf, 3.4 MB]

Über 90 Tage:
siehe An-Abmeldung / Adressänderung (Umzugsmeldung)

Grenzgänger:
Link Migrationsamt Gesuchsformulare / Merkblätter


Besuchsaufenthalt / Einreise

Erwarten Sie Besuch aus dem Ausland oder möchten Sie jemanden in die Schweiz einladen? Dann ist das nachfolgende Merkblatt "Grüezi" mit allgemeinen Informationen über Visums- und Einreiseverfahren zu empfehlen.

Merkblatt zur Einreise in den Schengenraum_Visumsverfahren [pdf, 117 KB]

Auf der Homepage Bundesamt für Migration finden Sie unter Themen noch mehr Informationen zu Einreise.

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