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Natur und Umwelt

Natur und Umwelt

Fair  feuern...

In Infoflyer Fair feuern finden Sie Tipps und Tricks zum Thema Richtig anfeuern - Wohnraumfeuerung, eine Information der Umweltämter der Ostschweizer Kantone, siehe auch www.fairfeuern.ch.

Fair_feuern_Infoflyer  [PDF, 543 KB]

Aufruf Unserer Gesundheit zuliebe...

Unserer Gesundheit zuliebe... unterlassen wir das Feuern im und am Wald.
Das Verbrennen von Schlagabraum, Restholz nach einem Holzschlag, führt zu lästigem und gesundheitsschädigendem Rauch, belastet den Boden mit Schwermetallen und ist verboten. Mehr Infos im nachfolgenden Flyer oder unter www.forstamt.tg.ch.

Aufruf_Unserer_Gesundheit_zuliebe  [PDF, 117 KB]

Holzasche richtig entsorgen


Ambrosia-Pflanze

Die Ambrosia-Pflanze besitzt start allergene Pollen und wurde in der Schweiz im Jahr 2006  in der Verordnung über den Pflanzenschutz als besonders gefährliches Unkraut deklariert. Seither besteht eine Melde- und Bekämpfungspflicht.   

Links:


Asiatischer Buchsbaumzünsler

Seit 2007 ist der Asiatische Buchsbaumzünsler bei uns in der Schweiz gesichtet worden. Er verursacht einen riesen grossen Schaden an allen Buchbaumpflanzen und vermehrt sich rasend schnell. Kontrollieren Sie Ihre Buchsbaumpflanzen regelmässig nach den grünen Raupen mit den schwarzen Köpfchen ab. Mehr Infos entnehmen Sie den nachfolgenden Info-Flyern.


Asiatischer Laubholzbockkäfer

Ein besonders gefährlicher Schädling aus Asien - helfen Sie mit. Informationen finden Sie im nachfolgenden Flyer oder beim Bundesamt für Umwelt. 


Feuerbrand
Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 01.01.2020 wechselt der Status von Feuerbrand (Erwinia amylovora) vom Quarantäneorganismus zum ‘Geregelten Nicht-Quarantäneorganismen’ (GNQO). Dieser Wechsel bedeutet, dass für Feuerbrand keine Melde- und Bekämpfungspflicht mehr besteht. Die Details zu den «Gebieten mit geringer Prävalenz» sind in der Richtlinie Nr. 3 vom November 2019 geregelt.

Bitte melden Sie sich bei Verdacht auf Feuerbrand sofort beim zuständigen Kontrolleur unserer Gemeinde:


Invasive Neophyten
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die sich SEHR EFFIZIENT ausbreiten und Schäden anrichten können.

Einführung Neophytensack: Neophytensack Infos ab April 2024 [pdf, 176 KB]

Links:


Pflanzenschutzmittel richtig anwenden

Anwendungsverbot von Herbiziden an Wegen und Plätzen

Seit 2001 besteht zum Schutz der Gewässer ein generelles Anwendungsverbot für Unkrautvernichtungsmittel auf und an Strassen, Wegen und Plätzen. Dieses Verbot gilt für Gemeinden und Kantone, aber auch für Private (Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung ChemRRV Anhang 2.5).

1g Pflanzenschutzmittel kann einen Bach von 1m Breite und 1m Tiefe auf 10 km Länge verunreinigen.

Wieso?
Kein Bodenpuffer - kein Abbau
Herbizide oder deren Abbauprodukte können durch den Kies ins Grundwasser sickern oder werden auf befestigten Strassen mit den nächsten Niederschlägen oberflächlich weggespült und landen oft direkt im der nächsten Dole und damit in der Kläranlage oder im Bach.

 

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