Asylwesen
Der Asylbereich richtet sich nach Bundesrecht. Die Gemeinden haben nach Zuteilung durch den Kanton eine bestimmte Anzahl Asylbewerber unterzubringen.
Der Asylbereich richtet sich nach Bundesrecht. Die Gemeinden haben nach Zuteilung durch den Kanton eine bestimmte Anzahl Asylbewerber unterzubringen.