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Kanton Thurgau - Leinenpflicht ab 1. April bis 31. Juli 2024 im Wald und am Waldrand

An alle Hundehalter und Hundehalterinnen

Vom 1. April bis 31. Juli 2024 gilt im Kanton Thurgau die Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. 

Alle Hunde sind an der Leine zu führen.
Während der Brut- und Setzzeit, kann eine hohe Störung der Aufzucht zum Verlust von Brut sowie zum qualvollen Tod der Wildtiere führen.

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere.

Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gem. Hundeverordnung (HundeV; RB 641.21) mit Fr. 100.00 gebüsst werden.